Sitzung: 25.10.2011 FA/168/2011
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 274/2011
1. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West 2012 wird für die Haushaltsjahre 2012 – 2015 wie folgt festgesetzt:
2012: 2.130.000 €
2013: 815.000 €
2014: 210.000 €
2015: 90.000 €
Gesamt 2012 – 2015: 3.245.000 €
2. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen wurden zur Förderung angemeldet.