TOP Ö 7: Verzinsung des Anlagekapitals;
Anpassung des Kalkulatorischen Zinssatzes

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Stadtkämmerin Dietenberger geht auf die Sitzungsvorlage Nr. 2020/230 ein und verweist auf die Senkung des Zinssatzes in Bezug auf das Bestattungswesen.

 

Auf die Frage von Stadtrat Sanzenbacher, ob auch für weitere Bereiche die Zinssätze geändert werden können, verweist Stadtkämmerin Dietenberger auf die Zulässigkeit der getrennten Änderung und auf eine Prüfung der Abwassergebühren im November 2020. Hierbei könne ggf. ebenfalls der Zinssatz reduziert werden.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/230 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der kalkulatorische Zinssatz des Bestattungswesens für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem Haushaltsjahr 2021 (Vermögensjahr 2020) von bisher 2,5 % auf 1,0 % jährlich festgesetzt.