TOP Ö 4: Bebauungsplan Nr. 108 „Alter Etwashäuser Bahnhof"; Aufstellungsbeschluss

Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt Nr. 2020/226 ein und verweist auf den Gebietsumgriff des geplanten Bebauungsplanverfahrens. Die vorzeitig eingegangenen Stellungnahmen seitens des Stadtmarketingvereins bzw. Stadt + Handel sehen es grundsätzlich positiv, möchten die Entwicklung aber nicht zu Lasten der Innenstadt wissen. In diesem Zusammenhang werde auch die Fortschreibung des Zentrenkonzeptes aus 2012 ein Thema sein.

 

Herr Rosentritt geht im Folgenden kurz auf den Gebietsumgriff ein und stellt dar, dass er ein normales Bebauungsplanverfahren favorisiere, nachdem für verschiedene Bereiche noch nicht klar sei, in welche Richtung es gehe. Auch wenn bei einem derartigen Vorgehen ein vorhabensbezogener Bebauungsplan üblich wäre, bittet er das Gremium, ein Regelplanverfahren zu wählen. Letztlich sei der Stadtrat immer Herr des Verfahrens.

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent findet es positiv, dass es an dieser Stelle eine Entwicklung geben soll. Für ihn sei es wichtig, dass nicht die komplette Fläche versiegelt werde. Es brauche letztlich einen Kompromiss, der auch für Herrn Rosentritt wirtschaftlich vertretbar sei.

Hinsichtlich des Zentrenkonzeptes kritisiert er die unterschiedliche Auslegung in der Vergangenheit.

 

Stadträtin Schmidt verweist auf die kritischen Anmerkungen in den Stellungnahmen hinsichtlich der Innenstadt. Ihrer Auffassung nach seien auch der Markt in der Siedlung sowie der Selbstvermarkter in Etwashausen von der geplanten Entwicklung betroffen.

Sie beantragt den Aufstellungsbeschluss zurückzustellen und erst nach einer Verträglichkeitsanalyse mit Blick auf das Zentrenkonzept im Gremium zu behandeln.

 

Auf die Kritik, weshalb kein vorhabensbezogener Bebauungsplan gewählt werde, stellt Herr Rosentritt dar, dass er gegenwärtig noch nicht klar sagen könne, was detailgenau umgesetzt werden soll. Hierfür müsse er tiefer in die Planungen einsteigen, mit der Gefahr, dass der Stadtrat die Planungen letztlich ablehnen könne. Auf den Hinweis, dass die ansässigen Gewerbebetriebe von der Planung nicht schlechter gestellt werden sollen, macht Herr Rosentritt deutlich, dass er mit diesen im engen Austausch sei.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass nach der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses, das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange durchgeführt werde. Dabei seien auch die Fragestellungen zum Artenschutz, zur Erschießung bzw. zum Lärm ein Thema.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die Vorlage. Teile der Stadträte sehen das Vorgehen und den Bedarf von Nahversorgern an dieser Stelle kritisch. Für eine fundierte Beschlussfassung benötigen sie die konkreten Planungen.

 

Stadtrat Paul stellt dar, dass sicherlich Rossmann an dieser Stelle ansiedeln und damit das Geschäft in der Innenstadt wegfallen werde. Er gibt die verkehrliche Situation sowie die Erschließung über die Nordtangente zu bedenken. Seiner Auffassung nach werde dies kein Nahversorger für Etwashausen sondern ein Gewerbepark für die Umlandgemeinden. Aus diesem Grund könne er dem Vorgehen nicht zustimmen.

 

Stadtrat Hartmann verweist – auch im Namen der weiteren Stadträte aus Etwashausen (Stadtrat May, Stadtrat Volk, Stadtrat Goldbach) - auf die positive Stimmung von Bürgerinnen und Bürgern in Etwashausen, die die Ansiedlung grundsätzlich begrüßen und einen Bedarf an Lebensmittelhändlern sehen. Für die übrige Fläche könnte er sich einen Mehrgenerationenplatz vorstellen sowie im ehem. Bahnhof ein Café oder ein Bistro.

 

Stadträtin Dr. Kramer-Grünwald verweist auf eine nötige Bürgerbeteiligung. Einen Bedarf an Supermärkten sehe sie an dieser Stelle nicht. Für sie wäre eine Wohnbebauung mit kleinen Wohneinheiten für Familien vorstellbar. Für die Versorgung könne sie sich ein kleines Lebensmittelgeschäft vorstellen.

 

Stadtrat Christof verweist ebenfalls auf die Bürgerbeteiligung und kritisiert das Vorgehen. Er kritisiert, dass sich ein Investor für seine Planungen der Stadt Kitzingen bedient. Er möchte, dass eine Kostenbeteiligung in Form eines Planungswertausgleichs aufgenommen werde. Erst wenn sich die wesentlichen Träger öffentlicher Belange geäußert haben, sollte eine umfassende Beratung im Gremium erfolgen.

 

Herr Rosentritt stellt dar, dass es im Rahmen des städtebaulichen Vertrages eine Regelung zum Wertausgleich geben werde und es für ihn klar sei, dass er als Investor Kostenträger des Verfahrens sei.

 

Stadtrat Dr. Küntzer ist der Auffassung, dass mit einer Ablehnung an dieser Stelle die Innenstadt nicht gerettet werde. Durch vergleichbare Aktivitäten der Umlandgemeinden zieht viel Kaufkraft von Kitzingen ab. Hiermit habe man die Chance, Kaufkraft in der Stadt zu belassen, weshalb er dem Vorhaben zustimmen werde.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt dar, dass er für die Bürgerbeteiligung aufgrund der aktuellen Situation verschiedene Lösungsideen habe. Mit Blick auf das nötige Verfahren sollte mit der Beschlussfassung der erste Schritt des Aufstellungsbeschlusses gemacht werden.

Er bittet zunächst um Abstimmung der Anträge von Stadträtin Schmidt auf Absetzung und vorheriger Durchführung einer Verträglichkeitsanalyse.

 

Stadträtin Schmidt stellt darüber hinaus den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

abgelehnt                   dafür 5  dagegen 22

 

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde abgelehnt.

 

abgelehnt                   dafür 10  dagegen 17

 

Der Antrag auf Absetzung und Durchführung einer Verträglichkeitsanalyse wurde abgelehnt.

 

Oberbürgermeister Güntner bittet darauf hin um Abstimmung über den Beschlussentwurf.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/226 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Alter Etwashäuser Bahnhof“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die Aufstellung des Bebauungsplans vorzunehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 werden durchgeführt.