TOP Ö 3: Sanierung und Umbau des Gebäudes "Storg 1", Ritterstr. 27 Kitzingen

Beschluss: Ohne Abstimmung

Bauamtsleiter Graumann führt kurz in die Planungen von Herrn Rosentritt im Bereich des ehem. Storg ein und stellt dar, dass diese grundsätzlich zu begrüßen seien und dies auch schon das Landesamt für Denkmalpflege signalisiert habe.

 

Herr Rosentritt geht im Folgenden anhand einer Präsentation auf die Planungen zum ehem. Storg-Gebäude in der Ritterstraße ein. Er stellt dar, dass er sich bewusst gegen einen Abriss entschieden habe. Im Untergeschoss werden die Einzelhandelsgeschäfte bestehen bleiben. Im übrigen Teil des Komplexes sollen 30 Wohnungen entstehen.

Für diesen Bereich könne er sich darüber hinaus eine Einbahnstraßenlösung vorstellen, was auch die Parksituation für die Firma Rossmann verbessern würde.

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent begrüßt die vorgelegte Planung, wodurch dieser Stadteingang eine erhebliche Aufwertung erfahren würde. Hinsichtlich mancher Details (u. a. Dach) müsste man sich nochmals austauschen.

Der Einbahnstraßenlösung könne er nicht zustimmen. Hier sei es erforderlich die gesamten Verkehre in der Innenstadt zu untersuchen und die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.

 

Auf die Frage, ob auch eine Dachbegrünung angedacht sei bzw. wo die Bewohner parken sollen, stellt Herr Rosentritt dar, dass eine Dachbegrünung nicht vorgesehen sei, es aber urbane Gartenlösungen in Form von Hochbeeten vorstellbar sind.

Parkflächen für die Bewohner wird es keine geben.

 

Für Stadtrat Moser sei es wichtig, an dieser Stelle Parkflächen für die Bewohner bzw. den Einzelhandel zu schaffen, weshalb die Einbahnstraße eine gute Lösung sein könnte.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt dar, dass die Vorstellung in heutiger Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen werde. Die dargestellte Einbahnstraßenlösung sei nicht Teil der Kenntnisnahme.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/234 sowie der Präsentation wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Planungskonzept entsprechend Anlage 1 der Sitzungsvorlage wird als Grundlage für die weitere, vertiefende Planung zur Kenntnis genommen.