TOP Ö 7: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Wachstum und nachhaltige Erneuerung;
Bedarfsmitteilung 2021

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann beantwortet die Frage von Stadtrat Sanzenbacher dahingehend, dass die Stelle des Altstadtmanagers mit der Dauer des Förderprogramms verknüpft sei.


 

1.    Vom Sachvortrag 2020/200 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2021 - 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

2021:                                              2.625.000 €

2022:                                              3.065.000 €

2023:                                              1.125.000 €

2024:                                                 875.000 €

Gesamt 2021 - 2024:                     7.690.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.