TOP Ö 3: 6. Änderung Bebauungsplan Nr. 52 Fuchsgraben; Aufstellungsbeschluss

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Herr Russ, Stadtplanung, geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2020/227 und die Änderung des Bebauungsplans ein. Nach dem Aufstellungsbeschluss werde das komplette Verfahren durchlaufen.

 

Stadtrat Pauluhn kritisiert, dass die zu überplanende Fläche im Privateigentum sei und eine Änderung nur aufgrund dessen erfolgen soll. Die Grundstückseigentümer hinter dem Parkplatz haben seinerzeit aufgrund der Lage einen höheren Preis gezahlt. Er sehe eine Prozesswelle auf die Stadt Kitzingen zukommen, wenn der Parkplatz nun als Bauland ausgewiesen werden soll und bittet um rechtliche Beurteilung. Er möchte wissen, ob man mit den betroffenen Anliegern bereits Gespräche geführt habe.

Nachdem die seinerzeitige Entscheidung hinsichtlich der Parkflächen klar getroffen wurde, sollte diese aus dem Gebietsumgriff herausgenommen werden. Stadtrat Pauluhn beantragt, hierüber getrennt abzustimmen.

 

Stadtrat Christof kritisiert die Haltung der Stadt, sich auf die Planungshoheit zurückzuziehen. Die bisherigen Bauherren durften auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes vertrauen, was nun einseitig aufgegeben werden soll. Ein Gespräch mit den Eigentümern muss vorher erfolgen.

 

Oberbürgermeister Güntner erklärt, dass noch keine Gespräche erfolgten und alle Beteiligten im Rahmen des Verfahrens gehört werden.

 

Bauamtsleiter Graumann verweist auf die verschiedenen Bedarfe, den Bebauungsplan anzupassen. Es handelt sich gegenwärtig nur um den Aufstellungsbeschluss.

 

Für Stadtrat Markert sei es wichtig, dass die anliegende Firma Fessler von den Änderungen nicht negativ tangiert werde.

 

In der Diskussion wird die Schaffung von Wohnbauflächen grundsätzlich positiv betrachtet. Darüber hinaus werde mit der Anpassung das Stadteingangsbild an dieser Stelle aufgewertet.

 

Oberbürgermeister Güntner bittet erst um Abstimmung des Antrages von Stadtrat Pauluhn, ob die Parkflächen zum Gebietsumgriff des Bebauungsplanes zählen sollen.

 

abgelehnt                   dafür 2  dagegen 11

 

Der Antrag von Stadtrat Pauluhn ist abgelehnt.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/227 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Fuchsgraben“ gem. § 13 a BauGB wird geändert.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die Änderung vorzunehmen.