TOP Ö 4: 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochsenfurt im Bereich Zeubelried, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.