Auf Nachfrage von Stadträtin Schmidt informiert Bauamtsleiter Graumann darüber, dass durch die Umsetzung der Planungen der Radweg zwischen Großlangheim und Kitzingen nicht berührt werde.
1. Vom Sachvortrag 2020/273 wird Kenntnis genommen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit
Grünordnungsplan, sowie den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.