TOP Ö 4: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 "Großlangheimer Straße Nord" mit 46. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Anerkennung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung

Auf Nachfrage von Stadträtin Schmidt informiert Bauamtsleiter Graumann darüber, dass durch die Umsetzung der Planungen der Radweg zwischen Großlangheim und Kitzingen nicht berührt werde.


1.    Vom Sachvortrag 2020/273 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der ausgearbeitete Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“, sowie der zugehörige Entwurf zur 1. Änderung des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen, jeweils in der Fassung 10.12.2020, wird vom Stadtrat der Stadt Kitzingen anerkannt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit Grünordnungsplan, sowie den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.