TOP Ö 2: Rathaus - hier: Fassadenarbeiten

Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt Nr. 2020/295 ein und verweist auf die geplante Fassadengestaltung des Rathauses (auch der historische Teil) im Nachgang zur Baumaßnahme an der Kaiserstraße 17. Geplant ist die Umsetzung unmittelbar nach Fertigstellung der Kaiserstraße 17.

 

In der Diskussion wird auch die Möglichkeit nach einer historisierenden Gestaltung im Bereich des Altbaus thematisiert.

 

Stadtrat Christof berichtet von der ursprünglichen Gestaltung des alten Rathauses. Aus seiner Sicht sei es auch mit Blick auf die touristische Wirkung sinnvoll, wenn diese Variante dem Gremium als alternative vorgestellt werden würde. Dabei müssten auch die entstehenden Kosten beziffert werden, die seiner Auffassung nach zwischen 200.000,00 € und 400.000,00 € über dem bisherigen Ansatz liegen würden.

 

Das Gremium unterstützt den Vorschlag, so dass Oberbürgermeister Güntner zusagt, die alternative Gestaltungsmöglichkeit nochmals vorzustellen. Der Grundsatzbeschluss sollte gleichwohl gefasst werden.

 

Hiermit besteht Einverständnis.


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2020/295 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es besteht Einverständnis, die Fassade Rathaus ganzheitlich zu sanieren. Hinsichtlich der Ausführung wird die Verwaltung dem Gremium neben dem bestehenden Vorschlag auch eine Variante in historischer Ausführung zur Entscheidung vorlegen.

 

3.      Die notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 600.000,- € werden im Haushalt bereitgestellt.