TOP Ö 1: Antrag der AWO auf Förderung von WirKT als Freiwilligenzentrum für die Stadt Kitzingen
Antrag des BRK auf Förderung eines Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement
Information und Vorberatung (ohne Vorlage)

Oberbürgermeister Güntner verweist auf den Beschluss des Stadtrates vom 24.09.2020 zur Förderung von WirKT, der unter dem Vorbehalt stand, dass der Landkreis seinerseits den Zuschuss anteilig bewilligt. Der Landkreis hat in der Folge den Antrag von WirKT abgelehnt und das BRK beauftragt, ein Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement einzurichten.

WirKT stellt daraufhin den vorliegenden Antrag, die Mittel in Höhe von 17.809,00 € dennoch für eine 25 %igen Stellenumfang bereitzustellen. Die Stelle wäre dann ausschließlich für die Stadt Kitzingen tätig.

Das BRK hat ebenfalls einen Antrag an die Stadt gerichtet, in dem eine analoge Förderung (25 % der Gesamtkosten = 10.214,00 €) beantragt wurde.

Es liegen somit zwei konkurrierende Anträge vor. In heutiger Sitzung soll lediglich eine Vorberatung stattfinden, so dass dann in der Sitzung des Stadtrates am 11.02.2021 eine Entscheidung getroffen werden kann.

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass man das BRK dann auch über die Kreisumlage fördere und es ansonsten freiwillige Leistungen der Stadt Kitzingen seien.

 

Stadtkämmerin Dietenberger verweist kurz auf die Situation des Verwaltungshaushalts und, dass die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt in 2021 verfehlt werde. Aus ihrer Sicht sei es kritisch, gleich welchem Träger, weitere freiwillige Leistungen zukommen zu lassen.

 

Stadträtin Stemplowski als Referentin für das Ehrenamt spricht sich für die Weiterführung der Arbeit von WirKT aus, nachdem sich die Tätigkeit auf die Stadt Kitzingen konzentriere und an das bestehende know how angeknüpft werden könne.

Stadtrat Paul und Stadtrat Vierrether unterstützen die Aussagen der Referentin und befürworten ebenfalls einen Zuschuss an WirKT.

 

Stadtrat Müller stellt dar, dass sich nach der Entscheidung des Landkreises für einen anderen Träger, eine andere Situation ergeben habe. Er habe seinerzeit den Antrag bereits abgelehnt und werde dies nun wieder tun. Er kritisiert, dass nach einer Anschubfinanzierung durch den Staat die Kommunen für die Weiterführung eintreten müssten.


Die Information wird zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt in der Stadtratssitzung am 11.02.2021.