TOP Ö 9: Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Bebauungsplan "Zeubelried II - Ulmenweg", Stadt Ochsenfurt - Stadtteil Zeubelried; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

1.    Vom Sachvortrag 2021/029 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.