TOP Ö 11.1: Überfraktioneller Antrag von Uwe Hartmann, Bayernpartei und Tobias Volk, FW-FBW: Prüfung für Verbot von Steingärten in Baugebieten

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

1.      Vom Sachvortrag 2021/033 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es juristisch vertretbar ist, für neue Bauvorhaben künftig folgende Festsetzungen zu treffen: „Außenflächen müssen begrünt oder bepflanzt werden, sofern dies nicht einer anderen zulässigen Verwendung entgegensteht.“.

 

3.      Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, in bereits bestehenden Wohngebieten Steinschüttungen (sog. Steingärten) zu verhindern – beispielsweise durch Schaffung einer entsprechenden Satzung.

 

4.      Nach erfolgter Prüfung soll das Ergebnis dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

5.      Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, eine Aufklärungskampagne, (Pressemitteilung, vor allem auch in den Medien Fundgrube und Falter, evtl. auch durch eine Flyeraktion) zum Umweltnutzen der Vorgärten ins Leben zu rufen.