TOP Ö 6: Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“;
Festlegung des Verkaufspreises

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11

Oberbürgermeister Güntner verweist auf den Sachverhalt Nr. 2021/009 und ist der Auffassung, den Verkaufspreis für die Grundstücke im Hammerstielweg auf 300,00 €/qm festzulegen. Kitzingen investiere sehr viele Mittel in die KITA-Betreuung, die Bildung, die Kultur sowie die Infrastruktur. Nachdem der Standort Kitzingen sehr attraktiv ist, sei aus Sicht der Verwaltung ein Preis in Höhe von 300,00 € gerechtfertigt.

 

Stadtrat Pauluhn verweist auf den Antrag der ödp, den Preis auf 250,00 € zu reduzieren. Als familienfreundliche Stadt und dem Hauptaugenmerk bei der Vergabe auf soziale Kriterien sollte der Preis auch entsprechend festgelegt werden. Zumal dieser Preis mit Blick auf die Herstellungskosten gerechtfertigt sei. Er habe zudem bedenken, dass bei einer Festlegung des Grundstückspreises auf 300,00 € bei zukünftigen Baugebieten der Preis automatisch nach oben getrieben werde.

 

Stadtrat Rank als Stadtentwicklungsreferent sieht den Preis in Höhe von 300,00 € als marktüblichen Preis an und bestätigt die weichen Faktoren des Oberbürgermeisters. Er ist aber auch der Auffassung, dass man sich nicht unter Wert verkaufen dürfe, weshalb er einen Preis in Höhe von 275,00 € vorschlägt, wo man sich im Vergleich zu anderen Städten ebenfalls am unteren Ende der Preisskala befinden würde.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte kurz über die Festlegung des Preises, wobei die o. g. Argumente hinsichtlich der drei Preise jeweils ausgetauscht werden.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt dar, dass er zunächst über den Verwaltungsvorschlag

(300,00 €) abstimmen lasse. Sollte dieser keiner Mehrheit bekommen, stellt er die weiteren Anträge zur Abstimmung.


1.    Vom Sachvortrag 2021/009 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verkaufspreis für die Bauplätze im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ wird auf

 

300,00 €/m²

festgelegt.