TOP Ö 7: Verkauf von Bauplätzen;
Familien- und Schwerbehindertenrabatt

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 13

Oberbürgermeister Güntner verweist kurz auf den Sachverhalt Nr. 2021/010 zur möglichen Rabattierung von Familien beim Kauf eines Grundstückes. Aus seiner Sicht seien mit dem Punktsystem die sozialen Kriterien ausreichend abgebildet und mit einer zusätzlichen Rabattierung würde es zu einer Doppelbevorteilung kommen.

 

Stadtrat Paul spricht sich mit Blick auf den nun beschlossenen höheren Preis für eine Rabattierung für Kinder aus. Eine Doppelbevorzugung sehe er dabei nicht.

Stadträtin Stemplowski schließt sich ihrem Vorredner an und möchte wissen, wie hoch ca. der Rabatt wäre.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt dar, dass je nach Grundstücksgröße der Rabatt bis zu 10.000,00 € betragen könnte.

 

Stadtrat Rank verweist ebenfalls auf die Vergaberichtlinien, die hinsichtlich der Familien und Schwerbehinderten eindeutig sei. Mit einer weiteren Rabattierung würde man das System nur verkomplizieren. Zukünftig sollte bei der Vergabe eher auf die Richtlinien zurückgegriffen werden als einen weiteren Rabatt einzuräumen.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/010 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Familien- und Schwerbehindertenrabatt wird künftig nicht mehr gewährt.

 

Die bisherigen Beschlüsse zum Kinder- bzw. Schwerbehindertenrabatt werden aufgehoben (Stadtrat 21.03.2007, 12.03.2009, 30.04.2009, 27.01.2011, 16.02.2012).


Oberbürgermeister Güntner unterbricht die öffentliche Sitzung von 19.15 Uhr bis 19.20 Uhr.