TOP Ö 11.6: Leinenpflicht in der Gemarkung Kitzingen und den Ortsteilen zur Setz- und Brutzeit im Zeitraum vom 01.03. - 15.06.; Antrag der CSU vom 29.01.2021

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6

Oberbürgermeister Güntner verweist auf den vorliegenden Antrag der CSU zur Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit. Er gibt zu bedenken, dass es hierfür keine Gesetzesgrundlage gebe und er diesen Beschluss, sollte er gefasst werden, beanstanden müsse.

 

Stadtrat Markert verweist auf die Zustände in den Fluren während dieser Zeit, weshalb er für eine positive Beschlussfassung zur Leinenpflicht plädiert.

 

Rechtdirektorin Schmöger verweist auf die fehlende Rechtsgrundlage, weshalb dieser Beschluss zur Leinenpflicht während der Brutzeit nicht umgesetzt werden könne.

 

Auf den Hinweis, dass z. B. in einer weiteren Kommune im Landkreis ebenfalls Betretungsverbote für Flächen festgelegt wurden, stellt Rechtsdirektorin Schmöger dar, dass dies auf Grundlage des LStVG nicht zulässig sei. Sollte es sich dabei um eine Regelung auf Grundlage der Naturschutzgesetze handeln, so sei die Stadt Kitzingen nicht zuständig.

 

Stadtrat Müller ist der Auffassung, dass der Antrag vom Antragssteller zurückgezogen werden sollte, wenn dieser rechtlich nicht umzusetzen sei.


Der Stadtrat beschließt eine zukünftige Leinenpflicht für Hunde ab dem Jahr 2021 bis auf weiteres. Die Leinenpflicht gilt auf der Gemarkung Kitzingen und den Ortsteilen sowie den dazu gehörigen Flächen. Die Leinenpflicht ist alljährlich ab dem 01.03. bis zum 15.06. einzuhalten und von der Verwaltung durchzusetzen.