TOP Ö 14.2: Anfrage von 2. Bürgermeister Freitag
Erlass der Sondernutzung Gewerbetreibende Außenbereich

2. Bürgermeister Freitag möchte wissen, ob für den Außenbereich der Gastronomen und Gewerbebetriebe auch für das Jahr 2021 ein Erlass der Sondernutzungen bestehe.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt dar, dass der Erlass für 2020 galt und man nicht davon ausgehen könne, dass diese Regelung auch im Jahr 2021 Gültigkeit hat. Die Verwaltung beschäftigt sich derzeit mit der Fragestellung, wie dies im Jahr 2021 gehandhabt werden könne.