TOP Ö 6: Planungsrecht (Ist-Stand), FNP und Bebauungspläne. Im Besonderen: Steigweg und Fuchsgraben

 

 

 

 

 

 

 

Unterstützt von Frau Kirchner erläutert Bauamtsleiter Graumann nun Flächennutzungsplan, Wohnraumpotentiale in Baulücken sowie Bebauungspläne.

 

Stadtrat Moser erfährt auf Nachfrage, dass es unterschiedlich sei, wie lange es dauern würde, bis man nach der Aufstellung eines Bebauungsplans in Nutzung gehen könne. Bis Planungsrecht geschaffen werden könne, würde etwa ein Jahr vergehen.