TOP Ö 7: Ergänzungssatzung "Südlich der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße", Kitzingen; hier: Beauftragung der Verwaltung, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1

Bauamtsleiter Graumann informiert über die ausführliche Beratung über diese Ergänzungssatzung im Stadtentwicklungsbeirat. Die Entwicklung sei an dieser Stelle nicht leicht. Referent Rank stimmt ihm zu und verdeutlicht die Lage gegenüber dem Baugebiet „Am Hammerstiel“. Es sei kaum vermittelbar, warum man auf der einen Straßenseite bauen könne und auf der anderen nicht. Sachgebietsleiterin Kirchner stimmt zu und unterstreicht, dass es sich hierbei nur um ein Grundstück handle, und dessen Erschließung gesichert sein müsse.

Stadträtin Schwab erkundigt sich, warum die Erschließung über Fl.Nr. 1660/2 und nicht über die Johann-Adam-Kleinschroth erfolge. Die gewählte Option sei ihres Erachtens nach aufgrund der Topographie kaum umsetzbar. Bauamtsleiter Graumann stimmt ihr zu, erläutert jedoch, dass eine Ergänzungssatzung nur dann zur Anwendung kommen könne, wenn die Erschließung vorhanden und gesichert sei. Dies sei bei der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße nicht der Fall.

Das Gremium ist sich zu einem großen Teil einig, dass die bereitgestellten Lagepläne wenig aussagekräftig und ansprechend seien und es wird angeregt, dies zu ändern, in dem man zum Beispiel aus Google Maps drucke.


1.    Vom Sachvortrag 2021/115 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich „Südlich der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße“ (Flurstück Nr. 1660/1) in Kitzingen eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan in der Fassung vom 08.03.2021 (Anlage 1).