TOP Ö 10.3: Erneuter Antrag Umweltbeirat; Hier: Begrünung von Flachdächern

1.    Künftige Bebauungspläne, egal ob im privaten, industriellen oder gewerblichen Bereich sollen mit folgenden Zusatz versehen werden:

„Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 20 Grad (sofern diese mit Bitumen oder Kunststoffabdichtungen versehen sind) müssen begrünt werden es sei denn es wird eine Nutzung von Solaranlagen vorgesehen oder statische Berechnungen (muss durch den Bauträger nachgewiesen werden) sprechen dagegen.“

 

2.    Die Verwaltung wird gebeten diesen Passus zukünftig in der Bauleitplanung zu verwenden.