TOP Ö 1.2: Winterdienständerung

Oberbürgermeister Güntner erklärt die Winterdienständerung des Städtischen Bauhofs: Aufgrund von rechtlichen Vorgaben könne der Bereitschaftsdienst für den Winterdienst nicht pauschal den ganzen Winter über vergütet werden, deshalb mussten die Routen und der Umfang angepasst werden. Eine Räumpflicht bestehe nur, sofern die Straßen stark frequentiert und besonders gefährlich seien. Die Dienste des Bauhofs gingen sogar über diese Verpflichtung hinaus. Der Bauhof würde trotzdem besondere Einrichtungen (beispielsweise Schulen) weiterhin räumen, obwohl hier keine Verpflichtung bestehe. Die Änderung wurde bereits vor 2-3 Jahren angepasst, aufgrund der großen Schneemengen sei es im Winter 2020 jedoch erst deutlich geworden. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Stadt Kitzingen zu wenden, sollte laut deren Ansicht eine stark frequentierte und gefährliche Straße in der Route fehlen.

 

Eine Dame teilt mit, der Berg in Richtung Kirche sei nicht gestreut gewesen.

Die Änderung der Routen wurde zur Kenntnis genommen