TOP Ö 6: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 86 "Von-Deuster-Park"; hier: Satzungsbeschluss

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2021/180 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 31.05.2021 bis einschließlich 02.07.2021 eingegangenen Stellungnahmen werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

3.      Der beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Von-Deuster-Park“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1 der Sitzungsvorlage), zeichnerischem Teil inklusive textlichen Festsetzungen (Anlage 2 der Sitzungsvorlage), Begründung (Anlage 3 der Sitzungsvorlage), jeweils in der Fassung vom 05.05.2021, Umweltbericht (Anlage 4 der Sitzungsvorlage), in der Fassung vom 17.12.2020 sowie den dazugehörigen Anlagen (spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Anlage 5 der Sitzungsvorlage) und Schallimmissionsprognose (Anlage 6 der Sitzungsvorlage), wird zugestimmt.

 

4.      Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Von-Deuster-Park“ in der Fassung vom 05.05.2021 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.