1.
Vom Sachvortrag 2021/190 wird Kenntnis genommen.
2.
Es besteht Einverständnis, die in der Anlage 1
genannten Gräber bzw. Grabmale im Friedhof Hohenfeld als „künstlerisch oder
geschichtlich wertvolle Grabmale“ und damit als erhaltenswert anzuerkennen und
sie in das Verzeichnis gemäß § 34 der Satzung über die Bestattungseinrichtungen
der Stadt Kitzingen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) aufzunehmen.
3.
Es besteht Einverständnis, mit den in dieses
Verzeichnis aufgenommenen Grabmalen im Friedhof Hohenfeld wie folgt umzugehen:
a)
Vor Ablauf der Nutzungszeit der Grabrechte ist im
Einzelfall jede geplante Änderung am Grabmal von der Friedhofsverwaltung mit SG
64 (Bauordnung) als untere Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
b)
Nach Ablauf der Nutzungszeit der Grabrechte
übernimmt die Stadt unentgeltlich das Eigentum an dem schützenswerten Grabmal,
gestaltet dies gärtnerisch einfach und pflegeleicht und erhält es. In diesen
Grabstätten können künftig Urnenbestattungen gemäß § 21 a der Friedhofs- und
Bestattungssatzung erfolgen. Die Gebührenerhebung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 m)
der Friedhofsgebührensatzung.