TOP Ö 4: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 "Am Steigweg" mit Berichtigung des Flächennutzungsplans; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Eingangs wird erinnert, dass der B-Plan aus dem Jahr 1996 geändert werden müsse, um das Potential, welches durch den Umzug der Schützen frei werde, zu nutzen.

 

Referent Rank führt aus, dass die Thematik mehrfach behandelt worden sei. Den Wünschen der Räte entsprechend, habe der Investor nicht nur die geplanten Gebäude von 6 auf 5 Geschosse verringert sowie die Höhenquote reduziert, sondern auch einen Kindergarten in den Entwurf mit aufgenommen. Er persönlich stimme für das Vorhaben, der Stadtentwicklungsbeirat sei sich nicht einig geworden.

 

Bezüglich der umweltschutzrechtlichen Belange informiert Referent Hartmann, dass das Biotop weitestgehend erhalten werden solle. Da das artenschutzrechtliche Gutachten von einigen angezweifelt worden sei, habe er privat mit einem Gutachter das Areal nochmal begangen und dieser habe das erste Ergebnis bestätigt. Ein negativer Effekt auf die Luftzirkulation sei ebenfalls nicht zu erwarten. Er wünsche sich, dass man bei der Auswahl der Bäume den Umweltbeirat zurate ziehen werde. Auch Stadtrat Hartmann stimmt für das Vorhaben.

 

Bauamtsleiter Graumann weist die Aussage von Stadtrat Moser von sich, dass die Projektleitung angeblich 2017 durch die Verwaltung gebeten worden sei, nach zu verdichten und mehr Wohnraum zu schaffen. Auf die Frage nach dem Bauherrn und dem Vertragspartner wird um Geduld gebeten. Namen und weitere Details würden dem Stadtrat zu gegebener Zeit in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt werden.

 

Zudem vermisse Stadtrat Moser die Ausweisung von Ausgleichsflächen für das Projekt und die Planung von Bäumen an der Stelle, an welcher sich momentan noch Grünflächen befänden.

Die Bauverwaltung erachte ein beschleunigtes Verfahren gemäß §13 a BauGB für richtig. Selbstverständlich werde man auch für dieses Projekt Ausgleichsflächen schaffen und darauf achten, dass wertige Begrünung vorgenommen werde.

Der festgeschriebene Baumbestand sei laut Stadtrat Sanzenbacher unzureichend, da man Bäume, welche über Jahrzehnte auf dieser Fläche natürlich gewachsen seien, nicht ohne Weiteres ersetzen könne und §13 a BauGB daher in seinen Augen unpassend sei. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ergebe hier mehr Sinn. Er betont, dass hier zudem ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht vorliege, da die Fledermauskästen, welche im Wald angebracht werden sollen, durch die Tiere nicht genutzt werden könnten. Bei mind. 50% der Stellplätze fordert er E-Ladesäulen. Er teilt die Befürchtung von Stadtrat Paul, dass durch die ca. 600 neuen Anwohner, welche auf dem Areal leben sollen, ein Verkehrskollaps entstünde.

Stadtrat Paul zweifelt außerdem an der Aussagekraft der vorgelegten Kanal- und Verkehrsgutachten und weist auf die unterirdische Versiegelung hin. Er rate, ein eigenes Flächennutzungsgutachten zu beauftragen, keinen vorauseilenden Beschluss zu fassen und in ein paar Jahren, möglichst durch die Stadt selbst, ein durchdachteres Projekt auf die Beine zu stellen.

 

Weitere Stimmen aus den Reihen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen kritisieren das Vorgehen und die vorgelegten Planungen unter anderem hinsichtlich der angestrebten Zielgruppe, der Gutachten und den Folgen für den Verkehr. Eine Wohnraumbedarfsanalyse wird angeraten.

Das Bauvorhaben wird als Verstoß gegen den Grundsatzbeschluss, wonach nur auf eigenem Bode nentwickelt werden soll, gewertet.

 

Stadtrat Christof weist darauf hin, dass die Bürger im Vorfeld nicht mit einbezogen seien. Die Petition der Steigweginitiative sei nicht an die Stadträte weitergeleitet worden. Er erkundigt sich, warum Oberbürgermeister Güntner sich nicht mit der Regierung von Unterfranken wegen dieses Themas in Verbindung setze und keine seiner Fragen zum Investor beantworte.

 

Stadtrat Moser beantragt, die namentliche Abstimmung dieser Ziffer. Außerdem fordert er die Festlegung folgender Werte:

 

 - Geschossflächenzahl (GFZ): 1

 - Grundflächenzahl (GRZ): 0,3

 - Geschosse: maximal 3

                                       

Stadtrat Pauluhn zollt der Berücksichtigung der Umweltbelange durch das Gremium Anerkennung, erinnert aber daran, dass Deutschland ein Rechtsstaat sei und es sich hier um ein Privatgrundstück handle. Er verstehe die Anlieger und die Bürgerinitiative, hätte aber gern konstruktive Einwände gehabt. In Zukunft müsse die Verwaltung die Bürger mehr mitnehmen. Seit 2 Jahren würde das Vorhaben nun diskutiert und das vorgelegte Ergebnis stelle einen guten Kompromiss dar. Wie die KIK weist auch er auf den Sozialen Wohnungsbau hin.

Die ÖDP stimme für das Vorhaben, bittet aber um Berücksichtigung des Antrags von Stadtrat Sanzenbacher bezüglich eines vorhabenbezogenen B-Plans.

 

Stadtrat Dr. Küntzer ist verwundert, dass man nach 2 Jahren Arbeit und Beratung nun ökologische Belange anführt und drohe, das Vorhaben zu verhindern. Auf seine Frage teilt Rechtsdirektorin Schmöger mit, dass das Verfahren erst mit Satzungsbeschluss abgeschlossen sei. Bis dahin sei der Stadtrat in seiner Entscheidung frei, er dürfe jedoch nicht willkürlich handeln. Deshalb sei dies ein mehrstufiges Verfahren, um dem Gremium die Möglichkeit zu geben, seine Meinung im Laufe des Verfahrens zu ändern. Der aktuelle B-Plan an sich würde jedoch auch bei Ablehnung der Änderung bestehen bleiben.

Sie stimmt der Einschätzung von Stadtrat Dr. Küntzer zu, dass der Investor bei Ablehnung auch ein anderes Bauvorhaben, z. Bsp. einen Discounter auf dem Areal realisieren könne.

 

Stadtrat Dr. Pfeiffle argumentiert, dass man nachhaltige Projekte mit der LKW durchführen wolle – und dies sei nur ab einer gewissen Größe sinnhaft. Die Maßnahme am Steigweg erfülle die Voraussetzungen. Die FW stünde hinter diesen Planungen, welche schlussendlich auch LKW und Stadtbetrieben zu Gute kämen.

 

Rechtsdirektorin Schmöger nimmt den Antrag von Stadtrat Paul zur Kenntnis, dass die Stadt Kitzingen auf dem Grundstück selbst ein Wohngebiet und eine Schule entwickeln solle. Hierüber werde im Nachgang, sollte der vorgelegte Beschlussentwurf abgelehnt werden, abgestimmt werden.

 

Nun bringt Bürgermeisterin Glos die gestellten Anträge des Gremiums zur Abstimmung:

 

Anträge Stadtrat Sanzenbacher

 

· Es wird beantragt, dass das Verfahren zur B-Plan Ausweisung auf einen vorhaben-

  bezogenen B-Plan geändert wird.

 

abgelehnt       dafür 14 dagegen 16

 

 

· Es wird beantragt, dass mindestens 50% der zu schaffenden Stellplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet werden.

 

abgelehnt       dafür 11 dagegen 19

 

 

Anträge Stadtrat Moser

 

· Es wird beantragt, die Geschossflächenzahl von 1,35 auf 1,0 zu senken, die Grundflächenzahl auf 0,3 zu senken und die Gebäude auf 3 Stockwerke zu begrenzen

 

abgelehnt       dafür 12 dagegen 18

 

· Es wird beantragt, die Ziffer 4 namentlich zur Abstimmung zu stellen

 

abgelehnt       dafür 12 dagegen 18

 

 

Bürgermeisterin Glos merkt an, dass der Fehler in der Sitzungsvorlage 2021/214

(Lfd.Nr. des B-Plans sei 72, nicht 71) geändert werden muss.


1.    Vom Sachvortrag 2021/214 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der beigefügte Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 „Am Steigweg“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 2), zeichnerischem Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 3), der Begründung inkl. Berichtigung des Flächennutzungsplans (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 23.09.2021, sowie den dazugehörigen Anlagen (Schallimmissionsprognose (Anlage 5), artenschutzfachliche Prüfung (Anlage 6), Verkehrsuntersuchung (Anlage 7 und 8), Durchlüftungsgutachten (Anlage 9)) wird gebilligt.

 

3.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

 

Der Antrag von Stadtrat Paul wird aufgrund der Beschlusslage nicht zur Abstimmung gebracht.

 

 

Bürgermeisterin Glos unterbricht die Sitzung von 19:34 Uhr – 19:47 Uhr.