TOP Ö 2: REACT-EU - EU-Innenstadt-Förderinitiative; Interessensbekundung zum Auswahlverfahren

Die Verwaltung informiert über das Förderprogramm, welches die Belebung der Innenstädte zum Ziel habe. Daher habe man Interesse signalisiert. Die genaue Ausarbeitung, welche Projekte realisiert werden, würde erst später erfolgen. Nun sei es wichtig, in das Programm aufgenommen zu werden. Die Vorgaben böten wenig Spielraum für Abweichungen und für die formelle Bewerbung sei ein Stadtratsbeschluss notwendig.

 

Stadtrat Paul erkundigt sich, wie man mit dem in die Jahre gekommenen ISEK umgehen solle, welches die Grundlage für REACT–EU darstelle. Außerdem zeigt er sich über die Formulierung verwundert, „dass man noch keinen Innenstadtmanager fördern wolle“.

Bauamtsleiter Graumann teilt mit, dass das ISEK fortgeschrieben werden solle und die Stelle des Innenstadtmanagers in einem anderen Förderprogramm enthalten sei.

 

Stadträtin Schmidt bittet darum, dass das Quartiersbüro, sollte dies eines der geförderten Projekte sein, barrierefrei gestaltet werde. Stadtrat Popp pflichtet ihr bei. Er vermisse generell die Berücksichtigung von Menschen mit Handicap, von Kinderwägen und Rollatoren.

Die Verwaltung betont, dass mittlerweile die behindertengerechte Ausstattung üblich sei.

 

Auf die Ermahnung von Stadtrat Christof, dass eine Überplanung des Areals Schwalbenhof und Umgebung durch die Stadt die Eigentümer übergehe, stellt Bauamtsleiter Graumann dar, dass man selbstverständlich alle Beteiligten einbinde. Außerdem erinnert er Herrn Christof an seine Kritik, dass die Verwaltung vorrausschauender denken und proaktiver sein solle.

 

Verwaltungsrat Hartner informiert Stadträtin Dr. Endres-Paul, dass man nach einem positiven Beschluss für die schnellstmögliche Einstellung eines Altstadt- und sehr zeitnah die Stellenanzeige schalten könne.

 

Die Aussage von Stadtkämmerin Dietenberger, dass der Beschlusstext vorgegeben und nicht änderbar sei, beendet die Diskussion.


1.    Vom Sachvortrag 2021/224  wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, dass die in Anlage 1 genannten Maßnahmen bei Förderzusage bis 30.06.2023 umgesetzt werden.

 

3.    Die notwendigen Mittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.