1. Vom Sachvortrag 2021/287 wird Kenntnis genommen.
2. Die Große Kreisstadt erlässt aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Änderungssatzung
§ 1
Änderung
§ 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen erhoben und beträgt je Fahrzeug und angefangenem Nutzungstag (24 Stunden) 11,00 € inklusive Mehrwertsteuer und Entsorgung.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Kitzingen, ……………..
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister