TOP Ö 7: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzgebührensatzung - WGS); hier: 1. Änderungssatzung

1.      Vom Sachvortrag 2021/287 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Große Kreisstadt erlässt aufgrund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Änderungssatzung

 

§ 1

Änderung

 

§ 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen erhoben und beträgt je Fahrzeug und angefangenem Nutzungstag (24 Stunden) 11,00 € inklusive Mehrwertsteuer und Entsorgung.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Kitzingen, ……………..

STADT KITZINGEN

 

 

 

Stefan Güntner

Oberbürgermeister