TOP Ö 3: Bikepark Siedlung; Grundsatzbeschluss

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3

Oberbürgermeister Güntner begrüßt Herrn Specht der RadQuartier GmbH, der anhand eines Image-Films und des, der Sitzungsvorlage 2021/305 als Anlage  beiliegenden Konzeptes, das Projekt „Bikepark Siedlung“ vorstellt. Der Beirat für Jugend, Familie und Bildung habe sich auf Anregung von Bürger*innen für die Errichtung einer Anlage eingesetzt.

 

Stadtrat Popp befürchtet, dass Schüler der benachbarten Schule möglicherweise durch Nutzer des Bikeparks beim Unterricht abgelenkt werden könnten, regt eine Schutzwand an und bittet um Abklärung des Sachverhalts mit der entsprechenden Schule.

 

Herr Hartmann bittet um Vorlage der naturrechtlichen Beurteilung, was Herr Kulczynski ihm zusagt. Die Untere Naturschutzbehörde habe das Projekt laut schriftlicher Rückmeldung, unter Einhaltung gewisser Bedingungen, abgesegnet, wie beispielsweise den Nachweis von Retentionsflächen.

 

Das Projekt wird von etlichen Mitgliedern gelobt und könne zum „Alleinstellungsmerkmal“ und „touristischen Highlight“ für Kitzingen werden.

 

Stadträtin Dr. Kramer-Grünwald schließt sich dem Lob an und erkundigt sich außerdem nach der Wartung/Instandhaltung der Anlage.

 

Herr Specht teilt mit, dass seitens der Firma keine Wartungsarbeiten durchgeführt werden; aus Erfahrung könne er jedoch sagen, dass die Instandhaltung der Anlage durch die Nutzer, in Zusammenarbeit der kommunalen Jugendarbeit, erfolge. Auch Herr Kulczynski ist zuversichtlich, dass die Anlage auf diese Weise unterhalten werden kann; dies haben bereits die Erfahrungen mit der Skateranlage am Bleichwasen gezeigt.

 

Bürgermeisterin Glos kann sich auch Synergien mit der dort ansässigen Stadtjugendpflege und dem Stadtteilzentrum vorstellen, bespielweise durch das Abhalten von Rallys.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Rank erläutert Herr Specht das weitere Vorgehen: Bei Abstimmung zugunsten des vorliegenden Grundsatzbeschlusses, werde die Firma RadQuartier GmbH die entsprechende Ausschreibung nach VOB/B begleiten und sich zusätzlich für den Auftrag bewerben. Stadtrat Dr. Küntzer ergänzt, die Firma RadQuartier GmbH sei die einzige der 3 aufgeforderten Firmen gewesen, die ein Angebot für die Planungsarbeiten abgegeben hätte.

 

Stadtrat Paul möchte wissen, ob die TÜV-Zertifizierung der Anlage nach einem gewissen Intervall erneut durchgeführt werden müsse und ob die Anlage wettbewerbstauglich sei.

Laut Herrn Specht erfolgt die sicherheitstechnische Abnahme nur 1 Mal vor Inbetriebnahme; der Untergrund werde so präpariert, dass sich dieser im Laufe der Jahr nicht abnutze.
Die Anlage in diesem Preissegment sei als Breitensportanlage, nicht jedoch als Wettbewerbsanlage, gedacht.

 

Stadtrat Markert erkundigt sich nach dem zeitlichen Ablauf und zielt damit auf die anstehenden Rodungsarbeiten ab.

 

Rodungsarbeiten würden laut Herrn Specht keine erfolgen, das Projekt könne demnach noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Er merkt auch an, dass sich die Errichtung der Anlage positiv auf die umliegende Natur auswirke, da eine Zentralisierung des Bike-Verkehrs stattfände, welche sonst teils in den Wäldern fahren würden. Diesen Aspekt bestätigt Stadtrat Volk mit Blick auf die „Klinge“.

 

Stadtrat Pauluhn bittet um Abklärung der Förderbedingungen, für den Fall, dass das ausführende Planungsbüro den Auftrag erhalten würde.


1.    Vom Sachvortrag 2021/305 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit dem Bau eines Bikeparks gemäß dem beigefügten Konzept vom 09.12.2021 besteht

Einverständnis.

 

3.    Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 365.000 € werden auf der Haushaltsstelle

       1.5931.9581 bereitgestellt.