TOP Ö 5: Bildung von Haushaltsausgaberesten des Haushaltsjahres 2021 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2022

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Stadtkämmerin Dietenberger führt auf Rückfrage aus, dass ein Haushaltsausgaberest für den Digitalfunk der Feuerwehr seit Jahren übertragen werde. Der ausführende Zeitpunkt sei laut Herrn Winterstein abhängig vom Bayerischen Innenministerium, weshalb die finanziellen Mittel für den Digitalfunk vorgehalten werden müssten.

Rechtsdirektorin Schmöger konkretisiert, dass der Freistaat Sirenen und Pager nachrüste. Da dies in regionalen Stufen von Süd nach Nord geschehe, sei Kitzingen bisher noch nicht an der Reihe gewesen.        


1.    Vom Sachvortrag 2022/041 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Haushaltsausgabereste:

Die beim Sachbuchabschluss für das Haushaltsjahr 2021 noch nicht verbrauchten Ausgabemittel des Vermögenshaushalts werden in Höhe der folgenden Beträge als Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen:


Alte Reste:                                                         187.971,72 €

Neue Reste:                                                    1.406.899,87 €
Haushaltsausgabereste insgesamt                1.594.871,59 €

3.       Es besteht Einverständnis damit, entsprechend der noch durchzuführenden Buchungen (z. B. Berichtigungsbuchungen) die Haushaltsreste zu ändern.