TOP Ö 9.2: Antrag der SPD-Fraktion:Bildung eines Rücklagenfonds (Kitzinger-Wohnbau-Fonds) zur Förderung des kommunalen Wohnbaus in Kitzingen

Beschluss: zurückgestellt

Stadtrat Heisel erinnert, dass in Kitzingen seit Jahren günstiger Wohnraum knapp sei und im Stadtrat keine Einigkeit herrsche, wie man diesen Mangel am besten beseitigen könne. Bereits 2 SPD-Anträge, welche in diese Richtung zielen, seien gescheitert.

Nun habe seine Fraktion die Bildung eines Rücklagenfonds vorgeschlagen. Er bedauere es, dass die Verwaltung mehrere Gründe aufgezeigt habe, warum dies kein geeignetes Mittel für die Stadt Kitzingen sei, anstatt aufzuzeigen, wie man es umsetzen könnte.

Daher folge man der Anregung, die Thematik wieder in den Stadtentwicklungsbeirat zurück zu verlagern und bitte darum, dass der Beirat dies schnell auf die Tagesordnung setzen und Richtlinien erarbeiten möge. Die SPD sei für Ideen zur Schaffung von preiswertem Wohnraum offen.

 

Stadtentwicklungsbeirat Rank sagt zu, dies bereits in der nächsten Sitzung wieder zu behandeln. Allerdings stamme der Gedanke, einen Rücklagenfond zu bilden, ursprünglich aus dem Beirat, wo man diesen bereits des Öfteren diskutiert habe. Die gesetzlichen Regelungen erschwerten eine Umsetzung.

 

Stadtrat Sanzenbacher erkundigt sich daraufhin bei Rechtsdirektorin Schmöger, ob man die Option dann überhaupt weiterverfolgen bräuchte.

 

Diese erwidert, dass die Umsetzung in der beantragten Pauschalität nicht möglich sei. Es gebe das Instrument der Baulandentwicklungsmodelle. Mit diesem könne man, ähnlich einer Richtlinie, Festlegungen treffen und dann in konkreten Einzelfällen in Stadtentwicklungsverträgen festlegen. Das hieße, dass die Stadt Kitzingen zum einen ein Gesamtkonzept haben müsse, in welchem die Frage nach Umfang und Standort von sozialem Wohnraum geklärt sei. Zum anderen müsse klar sein, dass die finanzielle Abgabe des Investors, falls ihm eine solche auferlegt werden kann, für ein bestimmtes Projekt vorgesehen sei und innerhalb eines sehr überschaubaren Zeitraumes werden müsse. Sie wird dem Beirat auf Wunsch von Stadtrat Sanzenbacher eine Musterrichtlinie zukommen lassen.


Beschlussvorschlag des Antragstellers:

 

1.       Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines Rücklagenfonds (Kitzinger-Wohnbau-Fond), welcher ausschließlich dem kommunalen Wohnbau in Kitzingen dient.

 

2.       Die Mittel des Fonds werden erwirtschaftet durch

 

a)       Die Einzahlung von 45€/m² durch den Bauherrn bei der Errichtung einer mehrgeschossigen Eigentums-Wohnanlage ab 10 Wohneinheiten;

 

b)      Die Stadt zahlt den gleichen Betrag in den Fond ein.