TOP Ö 9.3: Antrag der ÖDP-Fraktion vom 01.11.2021: Wohnraumpolitik

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 9

Eingangs schlägt Oberbürgermeister Güntner vor, die Ziffern 9.3 und 9.4 zusammen zu diskutieren und anschließend getrennt abzustimmen. Dem wird Folge geleistet.

 

Stadtrat Pauluhn möchte mit seinem Antrag das Dauerthema sozialer Wohnungsbau konkret angehen. Die Alte Poststraße 30 erscheine ihm als geeigneter Standort für ein solches Projekt.

Er möchte jedoch eine Kampfabstimmung mit der CSU, welche ebenfalls Überlegungen für das Grundstück angestellt hatte, vermeiden. Allerdings merkt er an, dass das Luitpoldbad ein großflächiges und gut gelegenes Gebäude sei, dass nach Verlagerung von vhs und Bücherei leer stünde. Ein Abriss sei zu vermeiden. Außerdem würde eine Umsetzung des CSU-Antrags bedeuten, dass das Areal noch eine Weile brachliege.

 

Oberbürgermeister Güntner vernimmt aus den Ausführungen der ödp den Wunsch, dass die Nummer 1 des Beschlussvorschlages zu Ziffer 9.3 dahingehend abgeändert wird, dass die Stadt Kitzingen nicht bauen, sondern vorerst die Möglichkeit des sozialen Wohnungsbaus nur prüfen solle. Damit würde die Nummer 3 in der Folge überflüssig. Stadtrat Pauluhn stimmt dem Vorgehen zu.

 

Stadtrat Rank erklärt für die CSU, dass man aufgrund der anstehenden und längst überfälligen Sanierung des Luitpoldbaus Stadtbücherei und vhs an den günstig gelegenen Standort Alte Poststraße 30 in ein modernes und repräsentatives Gebäude umsiedeln wolle. Die Stadträte Dr. Küntzer und Vierrether sprechen für das Vorgehen, da man der Bedeutung einer ansprechenden und zeitgemäßen Bücherei Rechnung tragen wolle. Dies sei vor allem für die Kinder wichtig.

Die Nähe zu den Schulen und die größere Zahl an Parkplätzen sprächen zusätzlich für diese Lösung.

Die Vor- und Nachteile dieses Vorgehens werden diskutiert.

 

Während Bündnis 90/Die Grünen die dezentrale Lage und die große Entfernung zur Siedlung monieren, stört sich die KIK hauptsächlich an dem Gedanken, ein neues großes Gebäude zu errichten, da doch mit der PI und der FBS adäquate Bestände vorhanden seien, die man nur ertüchtigen müsse. Außerdem gehe man davon aus, dass aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung zukünftig weniger Fläche benötigt werde. Beide Fraktionen präferieren den sozialen Wohnungsbau.

Auch für Stadtrat Paul gebe es beim Antrag der CSU zu viele offene Fragen. Der Bedarf an sozialem Wohnraum sei unstrittig.

 

Stadtrat Moser erinnert daran, dass die Regierung von Unterfranken beim Neubau der Breslauer Straße die Anzahl der Sozialwohnungen gedeckelt habe, da kein größerer Bedarf gesehen wurde. Wenn sozialer Wohnraum entstünde, dann sei zu klären, wer diesen schaffen müsste und ob genügend Ressourcen zur Verfügung stünden. Mit der Frage, ob das denn alles umsetzbar sei, wendet er sich an die Verwaltung.

Bauamtsleiter Graumann informiert, dass das Notwohngebiet erst entmietet und dann zurückgebaut werden müsse. Darauf folge dann das wettbewerbliche Verfahren. Die Kämmerei habe Planungskosten für den Luitpoldbau im Haushalt 2022 eingestellt.

 

Stadtrat Müller bittet zu ermitteln, welche Folgen ein sozialer Wohnungsbau in der Alten Poststraße auf das Notwohngebiet und die Förderung habe. Außerdem solle die vhs ihren tatsächlichen Raumbedarf darstellen. Dem wird die Verwaltung entsprechen.

 

Oberbürgermeister Güntner erinnert, dass es aufgrund der Änderung des Beschlussentwurfs zum Antrag unter Ziffer 9.3 möglich sei, für den Prüfauftrag für beide Varianten zu stimmen.

Das hieße, dass Amt 6 für beide Vorhaben grobe Skizzen und Pläne anfertigen werde. Baukosten würden ungefähr erhoben werden. Eine Gegenüberstellung der Folgekosten sei schwierig, da ein eigenes Gebäude natürlich mehr Kosten verursache als eines, daß vermietet würde.

 


Beschlussvorschlag des Antragstellers:

 

1.       Die Stadt Kitzingen prüft, unter Beantragung größtmöglicher Fördermittel auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 4380, Alte Poststraße 30, einen Geschosswohnungsbau für sozial bedürftige Familien zu errichten.

 

2.       Die Liegenschaftsabteilung prüft, ob Teil-Flächen aus den angrenzenden Flurstücken erworben werden können oder Abstandsflächenübernahmen möglich wären, um einen größtmöglichen Wohnungsbau gem. Punkt 1 zu ermöglichen.