1. Vom Sachvortrag 2022/043 wird Kenntnis
genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund des
Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit
geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBL S. 264) folgende
2. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung für die Musikschule
der
Stadt Kitzingen
(Musikschulgebührensatzung)
§ 1
Satzungsänderung
1. § 2 wird
um folgenden Abs. 5 erweitert:
„(5)
Die Gebührenermäßigungen der Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Gastschüler.“
2. § 6 Satz
7 wird wie folgt neu gefasst:
„Eine
Rückerstattung erfolgt nicht bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z. B.
Unwetterwarnungen), bei Unterrichtsabsagen des Bayerischen Kultusministeriums
für die allgemeinbildenden Schulen sowie aufgrund anderer behördlicher
Anordnungen.“
3. § 7 wird
wie folgt neu gefasst:
„§
7 Leihgebühren
Zu
Beginn eines jeden Schuljahres können die Schüler der Musikschule aus den
vorhandenen Beständen folgende Instrumente zu folgenden jährlichen Gebühren
ausleihen:
Akkordeon 119,00 €
Gitarre 91,00 €
Querflöte 158,00 €
Saxofon 158,00 €
Violine 119,00 €
Violoncello 181,00
€
Klarinette 158,00 €
Die
Ausleihgebühr entsteht mit der Überlassung des Instruments von der Musikschule
an die Schüler. Bezüglich der Gebührenschuldner wird auf § 3 dieser Satzung
verwiesen. Die Gebühr ist jeweils zum 15.02. des laufenden Schuljahres zur
Zahlung fällig.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Kitzingen, den 24.02.2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister