Verwaltungsrat Hartner stellt die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung, da er im Vorfeld der Sitzung aus der Mitte der Stadträte bereits über deren Zustimmung zu dieser Variante erfahren habe.
3. Mit Wirkung ab dem 01.03.2022 tritt bei der Großen Kreisstadt Kitzingen im Gegensatz zum Entwurf der Verwaltung (Ziffer 2 des Beschlussentwurfs) die aufgrund der Eingaben des Personalrats modifizierte Beförderungsrichtlinie in Kraft.