TOP Ö 7: Einrichtung eines Verfügungs- und Investitionsfonds im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II – Sozialer Zusammenhalt

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

 

  1. Vom Sachvortrag 2022/056 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschluss vom 14.05.2009 zur Einrichtung eines jährlichen Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 € wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss vom 29.11.2012 zur Einrichtung eines jährlichen Investitionsfonds in Höhe von 15.000 € wird aufgehoben.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gemäß dem integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung die Einrichtung eines Verfügungs- und Investitionsfonds im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II - für das Gebiet Sozialer Zusammenhalt Kitzingen-Siedlung - bis zu einer Höhe von jährlich 15.000 €.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Verfügungs- und Investitionsfonds im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II „Sozialer Zusammenhalt“ zu beantragen und im Haushalt bereit zu stellen.