TOP Ö 4: Bürgerbegehren „Änderung des Bebauungsplans am Steigweg stoppen!“
hier: Maßnahmebeschluss gemäß Art. 18 a Abs. 14 GO, Aufhebung der Beschlüsse
Nr. 3, 4 und 5 TOP 4 ö vom 20.01.2022

Stadtrat Pauluhn resümiert, dass dieser Bebauungsplan zu sehr viel Unruhe und Unfrieden geführt habe. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wäre in seinen Augen angemessener gewesen.


1.      Vom Sachvortrag 2022/073 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Beschlüsse unter Ziffern 3, 4 und 5 des TOP 4 der öffentlichen Stadtratssitzung am 20.01.2022 werden aufgehoben.

 

3.      Es besteht Einverständnis, die mit dem Bürgerbegehren „Änderung des Bebauungsplans am Steigweg stoppen!“ verlangten Maßnahmen durchzuführen. Das derzeit laufende Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 72 „Am Steigweg“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans wird eingestellt und nicht weiterverfolgt. Die gefassten Beschlüsse, d. h.

 

 -  der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungs- und Bauausschuss vom 05.12.2019 („1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 72 „Steigweg“) sowie

 

 -  der Beschluss des Stadtrates vom 10.12.2020 („1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 „Am Steigweg“ mit Berichtigung des FNP; hier: Anerkennung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung) und

 

 -  der Beschluss des Stadtrates vom 14.10.2021 (1. Änderung des Bebauungs-

  plans Nr. 72 „Am Steigweg“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans; hier:

  Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

 

werden aufgehoben.