Stadtrat Pauluhn resümiert, dass dieser Bebauungsplan zu sehr viel Unruhe und Unfrieden geführt habe. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wäre in seinen Augen angemessener gewesen.
1. Vom Sachvortrag 2022/073 wird Kenntnis
genommen.
2. Die Beschlüsse unter Ziffern 3, 4 und 5 des
TOP 4 der öffentlichen Stadtratssitzung am 20.01.2022 werden aufgehoben.
3. Es besteht Einverständnis, die mit dem
Bürgerbegehren „Änderung des Bebauungsplans am Steigweg stoppen!“ verlangten
Maßnahmen durchzuführen. Das derzeit laufende Verfahren zur 1. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 72 „Am Steigweg“ mit Berichtigung des Flächennutzungsplans
wird eingestellt und nicht weiterverfolgt. Die gefassten Beschlüsse, d. h.
- der
Aufstellungsbeschluss des Verwaltungs- und Bauausschuss vom 05.12.2019 („1. Änderung
des Bebauungsplan Nr. 72 „Steigweg“) sowie
- der
Beschluss des Stadtrates vom 10.12.2020 („1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72
„Am Steigweg“ mit Berichtigung des FNP; hier: Anerkennung des Entwurfs und
frühzeitige Beteiligung) und
- der
Beschluss des Stadtrates vom 14.10.2021 (1. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 72 „Am Steigweg“ mit
Berichtigung des Flächennutzungsplans; hier:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
werden aufgehoben.