TOP Ö 12.1: Antrag Bündnis 90 Die Grünen; hier: Renaturierung des Sickersbaches mit Einbau einer Kneippanlage

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5

Stadtrat Sanzenbacher erläutert den Hintergrund seines Antrags.

 

Umweltreferent Hartmann teilt mit, dass der Umweltbeirat dem Antrag zustimme, sofern es Fördermittel für das Vorhaben gebe. Dann sollten die Maßnahmen auch an Bimbach, Rödelbach und Essbach durchgeführt werden.

 

An diesem Wortbeitrag entzündet sich eine kurze Diskussion innerhalb des Gremiums, in deren Verlauf sich die Fraktionen gegenseitig beschuldigen, sich die Antragsthemen anderer Parteien zu eigen zu machen.

 

Bauamtsleiter Graumann legt Stadtrank Rank dar, dass der Unterschied zwischen dem Ansinnen des Antragstellers und der Stellungnahme der Verwaltung darin bestehe, dass die Stadt Kitzingen vorab alle Wasserläufe grundsätzlich beurteilen wolle. Hierfür liegt auch ein Beschluss vor. Selbstverständlich sei es möglich, wie auch schon beim Rödelbach, nur für dieses Gewässer Beschluss zu fassen und dann auf die anderen Bäche zu schließen. Es gebe eine hohe Förderung, allerdings sei die Frist bis zum Ende der Beantragung relativ knapp bemessen.

 

Da die Schaffung einer Kneippanlage mit hohen Kosten verbunden wäre, nimmt Stadtrat Sanzenbacher von diesem Wunsch Abstand und bittet, eine Wassertretanlage zur Abstimmung zu stellen. Diese würde den gewünschten Zweck erfüllen.

Oberbürgermeister Güntner folgt dem Ansinnen.

 

Die Stadträte Glos und Rank geben nach der Abstimmung zu Protokoll, dass sie nicht gegen die Sache selbst, sondern gegen das Vorgehen gestimmt hätten.


  1. Für den Sickersbach im Bereich Sickershausen ist eine Planung zur Gewässerrenaturierung für einen Gewässerabschnitt von ca. 330 m Länge (Beginn auf Höhe des Spielplatzes an der Kreuzung „Schulstraße/An der Sicker“ bis etwa 60 m gewässerabwärts von der Brücke „Raiffeisenstraße“) beauftragen und umzusetzen.

 

  1. Im Bereich der Brücke über den Sickersbach ist eine Wassertretanlage zu planen und zu errichten.

 

  1. Die Förderung der Maßnahmen ist im Rahmen des Programms „Auf zu lebenswerten Bächen“ unter Einschaltung der Koordinierungsstelle Unterfranken an der Regierung von Unterfranken zu beantragen.