TOP Ö 6: 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 106 "Technologiepark conneKT" Kitzingen mit 44. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Verwaltung erläutert eingangs, dass sich unter anderem die Änderung des Bebauungsplans 106 notwendig sei, da sich die Lage des geplanten Kreisverkehrs etwas verändert habe und verweist auf den zu dieser Ziffer gezeigten Plan (Anlage 1)

 

In der Folge werden Fragen aus dem Gremium bezüglich der Kostenbeteiligung eines benachbarten Unternehmers, der Kampfmittel- und Altlastenentsorgung sowie der Verkehrsregelung durch Zebrastreifen an den Ausfahrten und des geplanten Gehwegs beantwortet.

Bauamtsleiter Graumann wird die Frage nach der genauen Lage der ÖPNV-Haltestelle mitnehmen und dann im Nachgang informieren.

 


1.    Vom Sachvortrag 2022/053 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der beigefügte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Technologiepark conneKT“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1), zeichnerischem Teil (Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 2) sowie den dazugehörigen Anlagen (Schallimmissionsprognose; Anlage 7) und dem Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes inkl. Begründung (Anlage 5 und 6) jeweils in der Fassung vom 24.03.2022 wird gebilligt.

 

3.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach §3 Abs.2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §4 Abs.2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB benachrichtigt.