TOP Ö 2: 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 "Fuchsgraben" mit Berichtigung des Flächennutzungsplans; hier: Satzungsbeschluss

Frau Kirchner geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2022/060 ein.

 

Stadtrat Pauluhn bedankt sich, dass sämtliche Punkte in die Änderungen aufgenommen werden konnten.

Er habe seine Schwierigkeiten mit der Höhenregelung im Bereich des sozialen Wohnraumes und äußert seine Bedenken, dass letztlich das Gebäude höher werden könnte, als die Umgebungsbebauung.

Frau Kirchner verweist auf den nötigen Spielraum in der Regelung, nachdem die Ausmaße des sozialen Wohnungsbaus noch nicht bekannt seien.

Gleiches gilt für die offene Formulierung zum Straßenbau, nachdem der Ausbau der Staatsstraße noch nicht bekannt sei.

 

Für Stadtrat Paul sei es wichtig, dass der soziale Wohnungsbau verpflichtend umgesetzt werden müsse, was lt. Frau Kirchner über den städtebaulichen Vertrag gesichert werde.

Stadtrat Moser möchte wissen, ob dem Vorhabenträger die rechtlichen Konsequenzen aus dem privaten Teilstück der Zufahrt bewusst seien.

Rechtsdirektorin Schmöger bejaht dies. Es war die bewusste Entscheidung des Vorhabenträgers.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2022/060 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 20.12.2021 bis einschließlich 26.01.2022 eingegangenen Stellungnahmen werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

3.    Dem Entwurf der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 52 „Fuchsgraben“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 2 der Sitzungsvorlage), dem zeichnerischen Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 3 der Sitzungsvorlage), der Begründung inkl. Berichtigung des Flächennutzungsplans (Anlage 4 der Sitzungsvorlage) jeweils in der Fassung vom 24.03.2022, sowie der Artenschutzbeitrag im Bereich WA 1 (Anlage 5 der Sitzungsvorlage), wird zugestimmt.

 

4.    Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52 „Fuchsgraben“ in der Fassung vom 24.03.2022 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.