TOP Ö 7.5: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2021
Marktstraße 21
Nachprüfung des Beschlusses vom Bau- und Umweltausschuss vom 18.03.2021 durch den Stadtrat

Die Stadträte Dirk und Georg Wittmann sind aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und begeben sich ohne Aufforderung in den Zuhörerbereich.

 

Stadtrat Paul als Antragssteller verweist auf die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, die ihm bestätigt, dass der Beschluss vom 18.03.2021 aufgehoben werden sollte. Er bittet um Zustimmung zu seinem Antrag.

 

Rechtsdirektorin Schmöger geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage 2022/081 ein. Es sei das Recht des Gremiums, Ausschussbeschlüsse auf die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die dafür erforderlichen formellen Voraussetzungen liegen vor.

Die Regierung von Unterfranken teile die Rechtsauffassung der Verwaltung, wonach der Tekturantrag nicht genehmigungsfähig sei. Die Gründe liegen im Wesentlichen an denkmal- bzw. bauordnungsrechtlichen Belangen. Auch die Gestaltungssatzung der Stadt stehe entgegen, eine Befreiung auf Grundlage dessen, die im Beschluss vom 18.03.2021 erfolgte, sei nicht möglich.

Sie empfiehlt die Aufhebung des Beschlusses. Im weiteren Verwaltungsverfahren werde nun die Beseitigungsanordnung erlassen.

 

Auf die Frage von Stadtrat Moser, welche Konsequenz es hätte, würde man der Aufhebung des Beschlusses nicht zustimmen, stellt Rechtsdirektorin Schmöger dar, dass dann ein rechtswidriger Beschluss vorliege, den der Oberbürgermeister bei der Rechtsaufsicht beanstanden müsse.

 

Die Stadträte Pauluhn, Paul und Sanzenbacher verweisen auf die Rechtmäßigkeit der Verwaltung. Man erwarte von den Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung der Rechtsvorschriften, weshalb auch die Verwaltung entsprechend der Vorgaben handeln müsse. Auch wenn das Schaffen von Wohnraum grundsätzlich zu begrüßen sei, müsse dies immer im Rahmen der Vorschriften geschehen.

 

Stadtrat Müller verweist auf eine vorherige Begehung mit dem Bauamt und einem grundsätzlichen Signal, dass auch das zweite Dachgeschoss genutzt werden könne. Es habe am Ende nur die schriftliche Bestätigung gefehlt.

 

Oberbürgermeister Güntner bestätigt die gemeinsame Besichtigung mit dem Bauamt. In seinerzeitigem Gespräch wurde auf die dann notwendige Prüfung verwiesen, wenn ein entsprechender Antrag seitens des Bauwerbers eingeht. Daraus könne keine Grundlage für die Umsetzung abgeleitet werden. Man muss feststellen, dass der Ausbau ohne Genehmigung erfolgte.

 

Stadtrat Dr. Pfeiffle verweist auf die übergeordneten Ziele zur Schaffung von Wohnraum auf der einen Seite und der Einhaltung aller Vorschriften auf der anderen Seite. Für ihn sei die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in der Innenstadt, ohne dabei weitere Flächen zu versiegeln, höher zu bewerten. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung des Bau-und Umweltausschusses bestätigt werden.

 

Oberbürgermeister Güntner bittet um Abstimmung des Beschlussentwurfes. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.03.2021 aufzuheben.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2022/081 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat hebt den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.03.2021 mit dem Wortlaut: „Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einverständnis bezüglich des Tekturantrages vom 02.12.2020, mit Blick auf die Gauben in der 2. DG-Ebene in der aktuellen Fassung, eine Ausnahme von der Gestaltungssatzung zu gewähren.“ auf.