TOP Ö 2: Neubau OLU (Obdachlosenunterkunft) hier: Vorplanung und Beauftragung

Sachgebietsleiter Schrauth erläutert anhand von Plänen die neue geplante Obdachlosenunterkunft. Bauamtsleiter Graumann merkt an, dass die Anregungen aus der Sitzung der AG Soziale Stadt leider nicht mehr vor der Sitzung eingearbeitet werden konnten. Selbstverständlich werde man diese jedoch berücksichtigen.

Stadträtin Glos betont ausdrücklich, dass die in der AG festgelegt Raumaufteilung zwingend beachtet werden müsse.

 

Stadtrat Dr. Pfeiffle erkundigt sich, warum man dem Gremium die Vergabe der Leistungsphasen 1 und 2 nicht zur Beschlussfassung vorgelegt habe. Es sei für ihn von Interesse, ob es weitere Bewerber gegeben habe und warum diese den Auftrag nicht erhalten hätten.

Oberbürgermeister Güntner verliest den getroffenen Beschluss, gemäß welchem die Vorplanung im I. Quartal 2022 vorgelegt werden solle. Es sei also keine Beschlussfassung über die beiden ersten Leistungsphasen notwendig gewesen.

Daraufhin werden weitere Stimmen im Gremium laut, die das Vorgehen der Verwaltung nicht gutheißen. Oberbürgermeister Güntner sagt daraufhin zu, den Stadträten die Bewerbungsunterlagen aller Anbieter zukommen zu lassen.

 

Sachgebietsleiter Schrauth teilt mit, dass man bereits geprüft habe, ob ein VGV-Verfahren notwendig werde. Dies sei nicht der Fall. Ursprünglich wurde Modulbauweise angestrebt, aber letztendlich habe man sich dagegen entschieden. Gerne hätte man ökologischer gebaut, leider sei aber eine Styropordämmung notwendig gewesen.

 

Oberbürgermeister Güntner stellt den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung, dass die Empfehlungen der AG Soziale Stadt (siehe Anlage zur Niederschrift) berücksichtigt werden sollen, zur Abstimmung.


1.      Vom Sachvortrag 2022/092 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, den Neubau der Obdachlosenunterkunft (OLU) auf der Grundlage des Entwurfes (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der AG Soziale Stadt (Anlage 1 zu dieser Ziffer der Niederschrift) weiter planerisch vorzubereiten und umzusetzen.

 

3.    Das Architekturbüro Dold und Versbach, Würzburg, wird stufenweise mit den Leistungsphasen 3 und 4 HOAI beauftragt.

 

4.    Die notwendigen HH-Mittel i. H. v. 2,61 Mio. € sind in der Finanzplanung bereitzustellen.

5.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, weitere erforderliche Fachplaner für die Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.