TOP Ö 3.2: Freizeitgelände "Am Riedlein" - hier: Einhaltung der Mittagsruhe

Zudem beschwert sich Herr Hein über die Nichteinhaltung der Mittagsruhe im Gelände „Im Riedlein“. Gemäß ihm habe Rechtsdirektorin Schmöger seiner Einschätzung zugestimmt, dass diese dort einzuhalten ist. Oberbürgermeister Güntner verweist auf die Verantwortlichen der Verwaltung.