Sachgebietsleitung Buck teilt mit, dass die erneute Auslegung aufgrund zusätzlicher Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde notwendig sei.
1. Vom Sachvortrag 2022/160 wird Kenntnis genommen.
2. Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 07.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022 eingegangenen Stellungnahmen werden in den beiden beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlägen behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den genannten Abwägungstabellen (Anlage 2 und 4) wird zugestimmt.
3. Der beigefügte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 2), zeichnerischem Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 5), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 6), dem Entwurf zur 1. Änderung des Grünordnungsplanes inkl. Begründung (Anlage 7 und 8), dem Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich inkl. Begründung (Anlage 9 und 10) und der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 22.09.2022, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 11) wird zugestimmt.
4. Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ in der Fassung vom 22.09.2022 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.