TOP Ö 2: Vorgehensweise bei der Abwicklung des Museums der Stadt Kitzingen

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3

Oberbürgermeister Güntner übergibt das Wort an Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Reder.

 

Dieser führt aus, dass man bei der Abwicklung des Museums das kulturelle Erbe nicht nur sichern, sondern dokumentieren und zielgerecht ausbauen wolle. Daher sollte man nun sortieren, inventarisieren und klare Verhältnisse schaffen, um somit die Basis für ein Konzept zu bilden. Die Kulturstiftung des Bezirks sei gerne bereit, zu helfen. Die bauliche Situation mit dem für ein Depot hervorragend geeigneten 1. Stock und der Synergie mit dem Stadtarchiv bewertet er als sehr positiv.

 

Stadtrat Paul zeigt sich überrascht über diese Entwicklung. Seine Fraktion sei immer davon ausgegangen, dass „Abwicklung“ die finale Schließung bedeute. Nun klinge es so, als solle das Museum fortbestehen.

 

Prof. Dr. Reder verneint. Die museale Zukunft müsse auf neue Füße gestellt werden. Die Welt habe sich geändert und es sei nicht angeraten, an einem Museum festzuhalten, dass es in dieser Form nicht mehr gibt oder geben kann.

 

Während die Fraktionen der SPD und der ÖDP dem Vorgehen zu stimmen, zeigt sich die KIK nicht einverstanden. Stadtrat Christof stellt folgenden Antrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen für alternative Modelle zur Fortführung eines Sammlungsdepots zu erarbeiten.

Unter Beteiligung des Kulturbeirats und des Stadtratsgremiums sind diese Vorschläge und ggf. zusätzliche Konzepte zu erörtern und Beschluss über ein Modellprojekt zu fassen.

Nach Klärung der Finanzierung und der Fördermöglichkeiten sollte die Maßnahme im 2. Halbjahr 2023 begonnen werden.“

 

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen übergehe in seinen Augen nicht nur den Stadtrat, sondern wäre auch hinsichtlich der korrekten Katalogisierung (hier: Standortwechsel) ungeeignet. Er fordert eine Beteiligung der Stadträte bei der Personalentscheidung.

 

Der Bezirksheimatpfleger beruhigt dahingehend, dass alle Museen Exponate verschieben und zur Inventarisierung eine spezielle Software (VINO) vorhanden ist, in welche Änderungen effizient eingetragen werden können. Für die anstehenden Aufgaben werde eine Fachkraft benötigt. Die 2 Jahre, auf welche die Stelle befristet sei, würde ausreichen, um Datenerhebung und Inventarisierung abzuschließen und eine ungefähre Richtung darstellen zu können, wie es weitergehen könnte.

Danach sei es Aufgabe des Stadtrats festzulegen, wie es weitergehen werde.

 

Nach weiteren zustimmenden Äußerungen des Gremiums zu diesem Vorschlag, stellt Oberbürgermeister Güntner den Antrag von Stadtrat Christof zur Abstimmung.

 

abgelehnt                                   dafür 4  dagegen  22

 

Im Anschluss wird über die Sitzungsvorlage 2022/165 A abgestimmt.


1.    Vom Sachvortrag 2022/165 A und der von Prof. Dr. Klaus Reder vorgestellten Vorgehensweise werden Kenntnis genommen.

 

2.    Mit folgenden Eckpunkten bei der Deakzessionierung des Museums besteht Einverständnis:

 

  • Das kulturelle Gedächtnis der Stadt muss gesichert werden, ohne dabei alle Objekte zu behalten, die sich derzeit im Bestand des Museums befinden.
  • Leihgaben werden nur in Ausnahmefällen behalten.
  • Es erfolgt eine Prüfung, welche Exponate an andere Museen weitergegeben werden können (mit vertraglich gesicherter Option, diese wieder zurückholen zu können).
  • Es wird sich von Exponaten getrennt, wenn diese keinerlei Bedeutung für das kulturelle Gedächtnis der Stadt haben.

 

3.    Die Entscheidung, wie mit den einzelnen Exponaten umgegangen wird, trifft eine Expertenrunde bestehend aus:

 

  • Prof. Dr. Klaus Reder M.A. (Bezirksheimatpfleger)
  • Dr. Harald Knobling (Stadtheimatpfleger)
  • Reinhard Hüßner (Kreisheimatpfleger)
  • Doris Badel (Archivarin der Stadt Kitzingen)
  • Peter Grieb (Hauptamtsleiter der Stadt Kitzingen)

 

Je nach Thema kann die Runde um kompetente Experten ergänzt werden.

 

4.    Mit der Schaffung der personellen Ressource (1,0 befristet auf 2 Jahre) im Stellenplan 2023 besteht Einverständnis.

 

5.    Die entsprechenden Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.