TOP Ö 3: Förderprogramm der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage, dass sich das Förderprogramm nur auf Solartechnik beziehe. Die Verpflichtung des Antragstellers, 3 Angebote einzureichen, werde aufrechterhalten werden. Sollte der Bürger/die Bürgerin nachweisen können, dass er/sie trotz Bemühungen keine 3 Angebote erhalten habe, so würde dies jedoch akzeptiert werden. Auch ein Speicher für den Eigenbedarf sei zulässig.

Abschließend merkt Stadtkämmerin Müller an, dass Anträge erst ab dem 01.11.2022 gestellt werden können,


1.      Vom Sachvortrag 2022/180 wird Kenntnis genommen.

2.      Die beigefügte Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude (Förderprogramm regenerativer Energiequellen) mit Anlagen tritt ab 01.11.2022 in Kraft.

3.    Die Mittel in Höhe von 50.000,00 € für die Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen werden jährlich auf der Haushaltstelle 1.6151.9881 bereitgestellt.