TOP Ö 7: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Sozialer Zusammenhalt;
Bedarfsmitteilung 2023

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Die Verwaltung beantwortet Rückfragen bezüglich des in der Sitzungsvorlage 2022/193 erwähnten Bike-Parks. Durch ein gesondertes Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ gebe es die Möglichkeit, 90% Förderung für den Bike-Park inklusive Umfeld zu erhalten. Voraussetzung sei die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens, welches über das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden kann.

Außerdem werde die Option, im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns die geplante Brücke herzustellen, geprüft werden.

 


1.    Vom Sachvortrag 2022/193 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2023 - 2026 wie folgt festgesetzt:

 

2023:                                                  215.000 €

2024:                                                 155.000 €

2025:                                                 205.000 €

2026:                                                   65.000 €

Gesamt 2023 - 2026:                        640.000 €

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.