TOP Ö 10: Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages an die Stadt Kitzingen

Laut Stadtkämmerin Müller sei bei der externen Prüfung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen festgestellt worden, dass die Abrechnung bisher nicht ganz korrekt gewesen sei. Dies wolle man nun durch diesen Beschluss ändern.


Stadtrat Heisel wendet ein, dass ein Verwaltungskostenbeitrag bei einer gemeinnützigen Stiftung in seinen Augen kontraproduktiv sei. Durch die Kostensteigerungen sei dieser Betrag von 500,00 DM im Laufe der Jahre bis auf 5.100,00 € gestiegen. Er schlage vor, den Beitrag für mindestens 5 Jahre festzuschreiben.

 

Stadtrat Müller erkundigt sich, ob es möglich sei, die Hälfte dieses gesetzlich vorgeschriebenen Betrages wieder in die Stiftung einfließen zu lassen. Die Verwaltung wird dies prüfen und anschließend informieren.

 

Oberbürgermeister Güntner kann dem Argument von Herrn Heisel folgen und stellt ausschließlich die Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlags mit einer 5-jährigen Festschreibung zur Abstimmung.

 


  1. Vom Sachvortrag 2022/200 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungskostenbeitrag für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (fällig jeweils am 30.06.) der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen an die Stadt Kitzingen, wird aufgrund der Berechnungen der Höhe des AG-Aufwandes auf 5.100 € festgesetzt.