TOP Ö 2: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 "Neue Gartenstadt Etwashausen" mit 48. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sachgebietsleitung Buck erläutert anhand einer Planzeichnung (siehe Anlage zu dieser Ziffer) die Änderung der Planungen hinsichtlich der Reduzierung der Geschossigkeit.

Zudem hätte das Immissionsgutachten ergeben, dass die Grundrisse so ausgerichtet sein müssten, dass die Wohn- und Schlafräume von der Tangente weg und auf die Südseite verlagert werden.

Aufgrund des Artenschutzgutachtens müssten unter anderem Nistkästen für Fledermäuse angebracht und den Bedürfnissen der Zauneidechsen stärker Rechnung getragen werden.

 

Die SPD-Fraktion stimmt den Planungen grundsätzlich zu, es seien jedoch drei Dinge aufgefallen.

 

  Forderung nach 15 m Abstand zu anderen Flächen:

     Die Stellungnahme der Verwaltung weise nur 5 m aus.

     Frau Buck erläutert, dass es sich hierbei um die Strecke von der Baugrenze zur

     Grundstücksgrenze handle. Baugenehmigungsrechtlich sei dann darauf zu achten,

     dass 15m eingehalten werden.

 

    Überflutungsprävention:

  Die Fraktion schlage vor, den Einbau einer Zisterne baurechtlich vorzuschreiben.

  Wie genau man sich diesem Aspekt annehme, stehe noch nicht fest. Allerdings sei

  zwingend vorgeschrieben, dass das Oberflächenwasser gedrosselt abgeführt wer

  den müsse.

 

     Verkehrsanbindung an die Richthofenstraße:

     Die verkehrliche Anbindung an die Nordtangente sollte ausreichend sein, die Anbin-

     dung an die Richthofenstraße sei daher überflüssig.

    Frau Buck verweist auf das Verkehrsgutachten, in welchem die dargestellte Ver-            kehrsführung in verschiedenen Planfällen als angemessen beurteilt werde.

 

Stadtrat Hartmann befürwortet das Vorhaben ebenfalls, möchte jedoch die Zukunft der angrenzenden Gewerbebetriebe gesichert haben und einen Anwohnerprozess vermeiden.

Oberbürgermeister Güntner erinnert, dass man keine Garantie geben könne, dass sich niemand beschwert. Man müsse so korrekt wie möglich vorgehen, um einem eventuellen Kläger keine Aussicht auf Erfolg zu geben.

 

Stadtrat Popp schlägt vor, eine Schallschutzwand zu errichten, wie es in der Vergangenheit bereits geschehen sei.

Dies wird an dieser Stelle nicht als notwendig angesehen. Stadtrat Müller pflichtet der Einschätzung er Verwaltung bei und zeigt die positiven Auswirkungen, welche die angestrebte Bebauung haben könnte, auf.

 

In der folgenden Diskussion werden die verkehrliche Situation, Immissionswerte sowie mögliche Konflikte zwischen den neuen Anwohnern und den Gewerbetreibenden weiter intensiv besprochen. Obwohl die Verwaltung betont, dass man diese Gesichtspunkte berücksichtige, bleiben Bedenken.

 

Abschließend sagt Sachgebietsleitung Buck zu, die nicht ganz eindeutige Formulierung hinsichtlich des Prozentanteils der zu begrünenden Dachfläche nochmals zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.


1.    Vom Sachvortrag 2022/202 wird Kenntnis genommen.

2.    Der beigefügte Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1), zeichnerischem Teil inkl. den textlichen Festsetzungen (Anlage 2), der Begründung (Anlage 3), dem Entwurf zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 4) und dem Umweltbericht (Anlage 5) jeweils in der Fassung vom 17.11.2022 sowie den dazugehörigen Anlagen (saP (Anlage 6 und 7), der Schallimmissionsprognose (Anlage 8) dem Sanierungsbericht Altlasten (Anlage 9), dem Klimagutachten (Anlage 10) und dem Verkehrsgutachten (Anlage 11)) wird gebilligt.

3.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.