TOP Ö 2: Vorinformation von Stadtkämmerin Frau Müller zum Haushaltsentwurf

Stadtkämmerin Müller stellt dar, dass nach 2022, das grundsätzlich gut verlief, die Aufstellung im Jahr 2023 wieder deutlich schwieriger war.

Im Verwaltungshaushalt sind die Personal- und die Energiekosten die wesentlichen Kostensteigerungen. Im Vermögenshaushalt stehen sehr viele Maßnahmen vor dem Abschluss, so dass die sehr hohe Summe an Investitionen in 2023 kassenwirksam werden könnte.

 

Sehr erfreulich seien die Gewerbesteuereinnahmen und die Schlüsselzuweisungen.

 

Trotzdem könne im Finanzplanungszeitraum, trotz hoher Entnahme der Rücklagen, der Haushalt nur durch Kreditaufnahmen ausgeglichen werden.

 

Sie verweist besonders auf die hohe Anzahl an Haushaltsausgaberesten. Ursprünglich war ihr Ziel, diese Mittel immer im Haushalt wieder zu veranschlagen. Nachdem dies mit Blick auf die Haushaltsaufstellung im Jahr 2023 sehr schwierig war, seien im Entwurf sehr viele Reste enthalten.

 

Als nächstes gehen Stadtkämmerin Müller sowie Frau Hager, Sachgebietsleiterin Kämmerei anhand einer Präsentation auf den Gesamthaushalt 2023 sowie die Finanzplanung bis 2026 ein. Dieser hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 351.840.860,00 €.

 

Frau Hager verweist auf die verschiedenen wesentlichen Ausgaben und Einnahmen im Verwaltungshaushalt – gegliedert nach den Einzelplänen bzw. nach den Gruppierungen – und geht auf die wesentlichen Änderungen zum Vorjahr ein.

Die wesentlichen Steigerungen im Bereich der Ausgaben resultieren von den Personalkostenerhöhungen sowie bei den Energiekosten. Erfreulich sei die stabile Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen und den Schlüsselzuweisungen, wodurch im Entwurf 2023 eine Zuführung zum Vermögenshaushalts als wesentliche Einnahmequelle des Vermögenshaushaltes vorgesehen sei.

Nach der Erstellung des Entwurfs ging die Mitteilung des Landkreises auf Erhöhung der Kreisumlage ein, was zusätzliche Kosten von max. 1,0 Mio. € für den Verwaltungshaushalt mit sich bringe. Die abschließende Höhe der Kreisumlage sei noch offen.

Unter Berücksichtigung dessen reduziere sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt entsprechend, erreiche jedoch noch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung (= 1.141.100,00 €).

 

Stadtkämmerin Müller verweist als nächstes auf die wesentlichen Investitionen in den Jahren 2023 bis 2026 in den einzelnen Bereichen und hebt kostenintensive Projekte heraus. Ebenfalls stellt sie die Finanzierung der Investitionen in den Jahren 2023 – 2026 dar, die sich in der Summe auf 72.896.410,00 € belaufen.

Für das Jahr 2023 sei eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,10 Mio. € für die entgeltfinanzierten Bereiche geplant, im gesamten Finanzplanungszeitraum auch Aufnahmen für den gesamten Haushalt. Den Schuldenstand beziffert sie zum 31.12.2023 auf 9,24 Mio. €, der im Zeitraum bis 2026 auf 12,43 so dass der Schuldenstand zum 31.12.2021 11,39 Mio. € beträgt. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes könnten diese 13,85 Mio. € betragen.

Der Stand der Rücklagen sei mit 24.204.057 € erfreulich hoch. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes sei jedoch nur noch ein Restbestand in Höhe der Mindestrücklage in Höhe von 595.358,00 € bzw. einem zusätzlichen Puffer in Höhe von 60.403,00 € vorhanden.

 

Die Präsentation der Finanzverwaltung liegt als wesentliche Anlage 1 der Niederschrift bei.

 

Stadtkämmerin Müller stellt abschließend dar, dass mit Blick auf die Schwierigkeiten der Haushaltsaufstellung im Jahr 2023, für das Jahr 2024 eine Prioritätenliste gemeinsam mit dem Gremium aufgestellt werden soll. Dies sei ein Wunsch aus der Fraktionsvorsitzendenbesprechung gewesen.

 

Oberbürgermeister Güntner bedankt sich bei der Finanzverwaltung für die sehr gute Arbeit und die Vorlage des Haushaltes.

Er gibt zu bedenken, ob das selbst gesteckte Ziel einer möglichst frühen Haushaltsaufstellung sinnvoll sei, wenn nach dem ersten Entwurf noch die Erhöhung der Kreisumlage eingehe. Vielleicht sei es sinnvoller, diese Zahlen Ende Januar abzuwarten, bevor die Gefahr eines Nachtragshaushaltes bestehe.

 

Stadtrat Markert möchte wissen, ob die Erhöhung der Kreisumlage die Umsetzung der aufgeführten Projekte gefährde bzw. wie diese finanziert werden sollen. Darüber hinaus möchte er wissen, ob es gegen die Kreisumlage eine Handhabe gebe.

 

Rechtsdirektorin Schmöger verweist auf verschiedene Rechtsprechung zur Festlegung der Kreisumlage, wonach die Kommunen entsprechend zu beteiligen sind und auch die Leistungsfähigkeit beachtet werden müsste. Gegen den Bescheid des Landkreises zur Kreisumlage könne die Stadt Kitzingen rechtlich vorgehen.

 

Oberbürgermeister Güntner ergänzt, dass es auch an den städtischen Kreisräten liege, ihre Stimme im Kreistag zu nutzen.