TOP Ö 8: Infrastrukturabgabe; Sozialer Wohnungsbau / Soziale Infrastruktureinrichtungen

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 17

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und die Historie zu diesem Sachverhalt.

 

Stadtrat Paul erhält das Wort und plädiert für die Einführung einer Infrastrukturabgabe, da nachweislich mehr sozialer Wohnraum benötigt werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fügen an, dass eine Quote von 10% zu niedrig sei, man möge auf 20% erhöhen und/oder die Verpflichtung nicht von einer Mindestanzahl an Wohnungen abhängig machen. Der Einführung der Abgabe stimmen sie zu.

Die KIK regt an, die Formulierung zu ändern und durch eine Muss-Vorschrift die Verpflichtung für den Maßnahmeträger zu fixieren.

 

Während die Stadtrat Dr. Pfeiffle davon ausgeht, dass der Bauherr die Kosten für die Sozialwohnungen auf die anderen Mieter umwälzen würde, hält Stadtrat Pauluhn die Regelung für überflüssig, da diese in der Realität wahrscheinlich umgangen werden würde.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Küntzer führt Rechtsdirektorin Schmöger aus, dass eine pauschale Regelung nicht möglich sei. Jeder Städtebauliche Vertrag müsse detailliert betrachtet und individuell entschieden werden. In der Vergangenheit sei man bereits in den meisten Fällen vorgegangen, wie in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführt. Ein Beschluss hierüber würde nur eine Richtlinie schaffen.

Bauamtsleiter Graumann merkt an, dass bei einem Beschluss dieser Abgabe zuerst ein Wohnraum-Konzept für Kitzingen geschaffen werden müsste.

 

Nach weiterer Diskussion stellt Oberbürgermeister Güntner die Ziffern 2 und 3 getrennt zur Abstimmung.

Die Einführung einer Infrastrukturabgabe ist somit abgelehnt.


 

1.    Vom Sachvortrag 2023/039 wird Kenntnis genommen.

 

abgelehnt                         dafür 11   dagegen  15

 

2.    Mit der Schaffung von neuem Baurecht für Gebäude mit mehr als 30 Wohnungen sollen sich private Bauherren zu Realisierung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau verpflichten. Eine entsprechende Regelung im Sinne eines Kooperativen Baulandmodells ist zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

abgelehnt                         dafür  9    dagegen  17

 

3.    Werden mit der Schaffung von neuem Baurecht für Gebäude mit mehr als 30 Wohnungen, soziale Infrastruktureinrichtungen (wie z. B. Kitas, Schulen, Hort) erforderlich, sollen sich private Bauherren zu deren Realisierung verpflichten. Eine entsprechende Regelung im Sinne eines Kooperativen Baulandmodells ist zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.