1. Vom Sachvortrag 2023/057 wird Kenntnis genommen.
2. Gemäß § 6 Abs. 2 BauGB war ein erneuter Einstieg in das Bauleitplanverfahren erforderlich. Hierzu wird der Beschluss des Stadtrates vom 22.09.2022 (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord mit 46. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: Satzungsbeschluss) aufgehoben (siehe Anlage 11).
3. Der Wiedereinstieg in das Verfahren erfolgte durch eine erneute Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Die vom 06.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen werden in den beiden beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlägen behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den Abwägungstabellen (Anlage 2 und 4) wird zugestimmt.
4. Der beigefügte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 2), zeichnerischem Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 5), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 6), dem Entwurf zur 1. Änderung des Grünordnungsplanes inkl. Begründung (Anlage 7 und 8), dem Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich inkl. Begründung (Anlage 9 und 10) und der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 4) wird zugestimmt.
5. Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ in der Fassung vom 22.09.2022 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.