TOP Ö 1.10: Kindergarten I Parksituation und Gefahrsituation

Die BürgerInnen sprechen die Parksituation und allgemeine Verkehrssituation vor dem Kindergarten an.

 

Oberbürgermeister Güntner gibt zur Kenntnis, dass seitens des SGL 31, eine verkehrsrechtliche Anordnung für ein Parkverbot, beginnend am Straßenschild „Vorfahrt gewähren“ bis zum Geländer des Kindergartens erlassen wurde.

Oberbürgermeister Güntner erkennt sowohl die Gefahrensituation für Kinder, als auch die Gefahr von Überparken im Brandfall. Die Länge der Linien sollte überdacht werden, der Hydrant sollte hier auf alle Fälle mit einbezogen werden, da ein Zuparken im Brandfall zu Komplikationen führen könnte. Oberbürgermeister Güntner wird die Thematik nochmals im Ordnungsamt ansprechen.