Sitzung: 10.07.2023 BV/004/2023
Die BürgerInnen
sprechen die Parksituation und allgemeine Verkehrssituation vor dem
Kindergarten an.
Oberbürgermeister
Güntner gibt zur Kenntnis,
dass seitens des SGL 31, eine verkehrsrechtliche Anordnung für ein Parkverbot,
beginnend am Straßenschild „Vorfahrt gewähren“ bis zum Geländer des
Kindergartens erlassen wurde.
Oberbürgermeister
Güntner erkennt sowohl die
Gefahrensituation für Kinder, als auch die Gefahr von Überparken im Brandfall. Die
Länge der Linien sollte überdacht werden, der Hydrant sollte hier auf alle
Fälle mit einbezogen werden, da ein Zuparken im Brandfall zu Komplikationen
führen könnte. Oberbürgermeister Güntner wird die Thematik nochmals im
Ordnungsamt ansprechen.