Sitzung: 05.10.2023 BUA/005/2023
Stadträtin Schmidt erkundigt sich, inwieweit die Verwaltung Einfluss auf die Umsetzung von Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen habe.
Der Zugang zu der Bäckerei und dem Einzelhandel in dem sanierten Gebäude sei nicht barrierefrei.
Bauamtsleiter Graumann erläutert, dass man Bauherrn nicht generell verpflichten könne, dies einzuhalten. Allerdings würden seine Mitarbeiter bei den Beratungen immer darauf hinweisen. Die Straße „Am Stadtgraben“ solle neugestaltet werden. Dadurch würde diese näher an die Gebäude heranrücken und Barrierefreiheit entstehen.
Oberbürgermeister Güntner verweist auf den Ideenwettbewerb und stimmt zu, dass es gut gewesen wäre, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheit in den Eingangsbereichen des Gewerbes von Vornherein beachtet worden wäre. Dies liege jedoch in der Zuständigkeit des privaten Eigentümers.
Bauamtsleiter Graumann nimmt die Bitte von Stadtrat Popp mit, die Stufen im Schwalbenhof besser sichtbar zu machen, sollte dies nicht bereits geschehen sein.